Messie-Wohnung, verwahrloste Haushalt, vermülltes Haus:
Bevor Messie-Objekt geräumt, gereinigt und desinfiziert wird...
Beachten Sie erst auf Verhaltens-Kodex der Auftragnehmerin und
Vereinbarung für „NICHT-Haftung“.
Bevor Messie-Objekt geräumt, gereinigt und desinfiziert wird...
Beachten Sie erst auf Verhaltens-Kodex der Auftragnehmerin und
Vereinbarung für „NICHT-Haftung“.
Verhaltens-Kodex der Auftragnehmerin und Vereinbarung für „NICHT-Haftung“.
MUSTER-EXAMPLARE Die Vertragspartnerinnen erklären hiermit: Die Verpflichtung der Vertragspartnerin ARAS, den vorliegenden Verhaltenskodex einzuhalten, ist eine der Massnahmen zur Umsetzung dieser Zielsetzung. In den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände sind unbedingt vom Auftraggeberin vor Beginn aller Tätigkeiten: bzw. Entrümpelungen, Entsorgungen, Reinigung und Desinfektionsarbeiten, Ungeziefer-Bekämpfungen schon voraus sicherzustellen. Für durch und während die Räumungsarbeiten verschwundenes, versehentlich entsorgtes Bargeld, bzw. Schmuck, persönliche Unterlagen, private Sachen und Wertgegenstände und weitere privat Wertsachen übernimmt die Auftragnehmerin ARAS keinerlei Haftung. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber bzw. Betroffene erklärt hiermit: Die Auftraggeberin / der Auftraggeber bzw. Betroffene beachtet und ist ganz bewusst, dass aufgrund der hygienischen Situation gewisse Gegenstände entsorgt werden müssen (zB. vorzugsweise alle Textile, Betten, Matratze, Vorhänge, Schuhe, auch manche Maschinen und Geräte, sämtliche Haushaltsmaterialien) Die Auftraggeberin / der Auftraggeber bzw. Betroffene bewilligt und erlaubt, dass die Vertragspartnerin ARAS bzw. [A] Service Gruppe, die kontaminierte Materialien und Gegenstände entrümpeln bzw. entsorgen sollen und dürfen. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber bzw. Betroffene versteht und akzeptiert dass, ARAS bzw. [A] Service Gruppe KEINE HAFTUNG für den Hausrat, Haushaltsmaterialien, für deren Verlust und wegen Arbeit entstandenen Schaden, Beschädigung bzw. deren Entsorgung übernehmen. ARAS bzw. [A] Service Gruppe übernehmen KEINE Haftung für Schäden der baulichen Anlagen, Gegenstände und Infrastruktur, was wegen unhygienischen Zuständen schon beschädigt sind und /oder während der Entrümpelung unerwünscht und unvermeidlich beschädigt werden. Wenn die Betroffene / der Betroffene nicht am Ort ist, nicht erreichbar ist oder nicht direkt / sofort entscheiden kann, wird von der Auftragsgeberin ARAS bzw. [A] Service Gruppe vor Ort entschieden, was bleibt und was entsorgt / entrümpelt werden kann und darf. Die Betroffene / der Betroffene schützt und stellt selbst sicher, dass Geld, Schmuck, sämtliche Wertsachen, wichtige Unterlagen, persönliche Sachen, Erinnerungsstücke von der Entrümpelungsort schon vor Beginn der Arbeiten voraus entfernt sind, in Sicherheit genommen worden sind. Die Auftragnehmerin ARAS übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für den Verlust und oder Entsorgung solcher Wertgegenstände kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder vollumfängliche Befugnis zur Veräusserung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Die Auftragnehmerin handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei bei unwahrheitsgemässer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet lediglich der Auftraggeber. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber bzw. die Betroffene / der Betroffen ist verpflichtet die Auftragnehmerin ARAS uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende. umweltschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetze in der Schweiz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum und Verantwortung über und der Auftraggeber/in hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern. Die Auftragnehmerin ARAS erklärt hiermit: ARAS trägt mit ihrer ambulanten Dienstleistungen nicht die Absicht: Ursachen, Auswirkungen und Interventions-Möglichkeiten des Klienten zu erklären und zu beleuchten. Hiermit wird kein ärztliche respektive psychiatrische Dienstleistung bezweckt, offeriert und angeboten. ARAS bietet KEINE psychiatrische und psychologische Therapie an. Unsere Beratungen, Empfehlungen und Lösungsvorschläge beantworten nicht die Frage(n) ob eine psychische oder psychiatrische Erkrankung vorliegt und für welche die nachhaltige seelische Unterstützung zu entscheiden wäre. Wir agieren vor, während und nach unserem Service mit Herz und Verstand bzw. mit umfangreichen Fachwissen und Erfahrungen. Wir verstehen uns als Dienstleister und als Drehscheibe für nachhaltige Hilfe. ARAS soll ausschliesslich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen arbeiten um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen. ARAS hat sich verpflichtet, nur sozialversichertes Personal einzusetzen. Unser Betrieb ist überprüft und verfügt über die behördlichen Genehmigungen. ARAS hält sich streng an den Richtlinien für Arbeitssicherheit der SUVA / EKAS, ALLPURA, ASTAG, der Paritätischen Kommissionen. Diskretion in allen Belangen ist gewährleistet und bildet die Vertrauensbasis zur Abwicklung sämtlicher Arbeiten von ARAS. Diskretion ist und bleibt oberste Maxime von ARAS. Vertrauen und Verschwiegenheit bilden die Grundlage aller Arbeiten der ARAS. Alle Daten / Kenntnisse / Informationen werden ausschliesslich für die Kontaktpflege mit Betroffene und Angehörige, Ansprechpartner eingesetzt und keinesfalls veröffentlicht oder unberechtigt an Dritte weitergegeben. Schweigepflicht: Alle im Rahmen der Räumung und Speziell Reinigung anvertrauten Geheimnisse und Informationen unterliegen der Schweigepflicht; sie gilt gegenüber jeder Dritten Person. ARAS spricht lieber mit Nachbarschaft, Hausverwaltung. Hauswart gar nicht oder sehr gering und bewusst beschränkt, wie nötig. ARAS gibt KEINE INFORMATIONEN und Auskunft an Dritt-Parteien weiter. ARAS Hygiene Service (AG) Auftraggeber ist einverstanden (AN) Auftragnehmer ist einverstanden und bestätigt die Konditionen. und bestätigt die Konditionen. Unterschrift(en) Unterschrift(en) Auftraggeber(in) Auftragnehmer(in) |
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ARAS "Messiehilfe Schweiz" ist vertrauter, diskreter, erfahrener Fachpartner
im Fall Messie-Syndrom, Diogenes-Syndrom,
Tier-Hortung, Animal-Hoarding, Verwahrlosung bzw. Vermüllungs-Syndrom
... mit Herz, Verstand, Fachwissen und Erfahrung:
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